Wesentliche Voraussetzung für das Mahnverfahren ist das Bestehen eines fälligen auf Zahlung gerichteten Anspruchs gegen Ihren Schuldner.
Damit der Schuldner Ihnen auch die im Mahnverfahren entstandenen gesetzlichen Verfahrenskosten ersetzen muss, muss sich der Schuldner in Verzug befinden. Verzug liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Für den Erlass und die Zustellung des Mahnverfahrens ist zwingend erforderlich, dass der vollständige Name und die aktuelle Adresse des Schuldners angegeben wird.
Liegen die Voraussetzungen vor, kann das Mahnverfahren gestartet und ein Mahnbescheid beantragt werden.
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