Voraussetzungen des Mahnverfahrens

Wesentliche Voraussetzung für das Mahnverfahren ist das Bestehen eines fälligen auf Zahlung gerichteten Anspruchs gegen Ihren Schuldner.

Damit der Schuldner Ihnen auch die im Mahnverfahren entstandenen gesetzlichen Verfahrenskosten ersetzen muss, muss sich der Schuldner in Verzug befinden. Verzug liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Für die Zahlung war ein Termin vereinbart, welcher verstrichen ist,
  • Sie haben auf Ihrer Rechnung ein Zahlungsziel bestimmt
  • oder Sie haben Ihren Schuldner angemahnt. Auf die Form der Mahnung (schriftlich, mündlich, E-Mail, etc.) kommt es grundsätzlich nicht an, wobei eine mündliche Mahnung im Streitfall schwer zu beweisen ist.

Für den Erlass und die Zustellung des Mahnverfahrens ist zwingend erforderlich, dass der vollständige Name und die aktuelle Adresse des Schuldners angegeben wird.

Liegen die Voraussetzungen vor, kann das Mahnverfahren gestartet und ein Mahnbescheid beantragt werden.

 
 

Hotline für Fragen zum Mahnverfahren:

030 2178 2176

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr