Grundsätzliches zum Mahnverfahren

Das Mahnverfahren dient der einfachen, schnellen und kostengünstigen Durchsetzung von Geldforderungen. Wesentlicher Zweck des Mahnbescheides ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen sowie die Hemmung der Verjährung Ihrer Forderung. Zudem bildet der Mahnbescheid die Grundlage für einen Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, welcher 30 Jahre gültig ist. Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vermögenswerte (z.B. Konto, Arbeitslohn) des Schuldners zugreifen.

Einfach und bequem

Beantragen Sie den Mahnbescheid einfach durch Ausfüllen des Online-Formulars. Das Ausdrucken des Formulars ist nicht erforderlich.

Schnell

Der Mahnbescheid wird ohne rechtliche Prüfung Ihres Anspruchs vom Mahngericht erlassen. Der zuständige Rechtspfleger kontrolliert lediglich formelle Voraussetzungen Ihres Mahnantrages. Sie müssen dementsprechend keine Unterlagen zur Verfügung stellen oder Zeugen benennen. Damit handelt es sich um ein sehr schnelles Verfahren.

Kostengünstig

Im Mahnverfahren fallen deutlich geringere Gerichtsgebühren an als im Klageverfahren. Bspw. fällt bei einem Streitwert bis 1.000 € eine Gerichtsgebühr von 32 € an. Die anfallenden Kosten können Sie sich beim Gebührenrechner anzeigen lassen.

Wirkung des Mahnbescheides

Von einem Mahnbescheid gehen vielerlei Wirkungen aus. Neben der nachdrücklichen Aufforderung an den Schuldner, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, hat der Mahnbescheid insbesondere folgende rechtliche Konsequenzen:

  • Verzug des Schuldners (falls nicht bereits in Verzug durch außergerichtliche Mahnung)
  • Hemmung der Verjährung Ihres Anspruchs (siehe Verjährung)
  • Grundlage für einen Vollstreckungsbescheid (siehe Vollstreckungsbescheid)
 
 

Hotline für Fragen zum Mahnverfahren:

030 2178 2176

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr