Die Kosten, die im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens für Sie als Gläubiger anfallen, sind einheitlich geregelt und bei allen Mahngerichten in Deutschland gleich. Bis zu einem Streitwert von 1.000,00 EUR (= Wert Ihrer offenen Forderung) beträgt die Gerichtsgebühr z.B. 32,00 EUR (ab 2021: 36,00 EUR).
Um zu erfahren, wie hoch die Kosten und Gebühren für den Mahnbescheid bei Ihrer Forderung sind, geben Sie hier einfach den Betrag Ihrer Forderung ein:
030 2178 2176
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr