Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein in der Zivilprozessordnung geregeltes Verfahren, welcher bei allen Mahngerichten wie folgt abläuft:
Zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides kann sodann auf dessen Grundlage ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Sollte die Zustellung fehlschlagen, etwa weil der Schuldner verzogen ist, kann ggf. mithilfe von Melderegisterauskünften oder Auskunfteien die aktuelle Anschrift des Schuldners ermittelt werden. Sodann kann kostenfrei die Neuzustellung beantragt werden.
Über sämtliche Verfahrensereignisse informieren wir Sie sofort und stimmen mit Ihnen ggf. ab, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Ihre Forderung schnellstmöglich zu realisieren. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie gerne zu den verschiedenen Themen des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung.
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