Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein in der Zivilprozessordnung geregeltes Verfahren, welcher bei allen Mahngerichten wie folgt abläuft:

  • Eingang des Antrags beim Mahngericht
  • Formelle Prüfung des Antrags durch das Mahngericht
  • (evtl. Monierungen und Abhilfe)
  • Erlass des Mahnbescheides durch das Mahngericht
  • Zustellung des Mahnbescheides an den Schuldner per Postzustellungsauftrag

Zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides kann sodann auf dessen Grundlage ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Sollte die Zustellung fehlschlagen, etwa weil der Schuldner verzogen ist, kann ggf. mithilfe von Melderegisterauskünften oder Auskunfteien die aktuelle Anschrift des Schuldners ermittelt werden. Sodann kann kostenfrei die Neuzustellung beantragt werden.

Über sämtliche Verfahrensereignisse informieren wir Sie sofort und stimmen mit Ihnen ggf. ab, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Ihre Forderung schnellstmöglich zu realisieren. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie gerne zu den verschiedenen Themen des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung.

 
 

Hotline für Fragen zum Mahnverfahren:

030 2178 2176

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr