Das Mahnverfahren dient der einfachen, schnellen und kostengünstigen Durchsetzung von Geldforderungen. Wesentlicher Zweck des Mahnbescheides ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen sowie die Hemmung der Verjährung Ihrer Forderung. Zudem bildet der Mahnbescheid die Grundlage für einen Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, welcher 30 Jahre gültig ist. Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vermögenswerte (z.B. Konto, Arbeitslohn) des Schuldners zugreifen. Zu folgenden Punkten erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link weitere Informationen:
030 2178 2176
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr