Aufträge, die bis zum 31.12.2025 18:00 Uhr eingehen, werden noch dieses Jahr zum zuständigen Mahngericht weitergeleitet. Dies schützt Ihre Forderung ggf. gegen Verjährung. OK

Informationen zum Mahnverfahren

Das Mahnverfahren dient der einfachen, schnellen und kostengünstigen Durchsetzung von Geldforderungen. Wesentlicher Zweck des Mahnbescheides ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen sowie die Hemmung der Verjährung Ihrer Forderung. Zudem bildet der Mahnbescheid die Grundlage für einen Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, welcher 30 Jahre gültig ist. Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vermögenswerte (z.B. Konto, Arbeitslohn) des Schuldners zugreifen. Zu folgenden Punkten erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link weitere Informationen:

 
 
 

Hotline für Fragen zum Mahnverfahren:

030 2178 2176

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr