Der Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist der erste Schritt im zweistufig aufgebauten gerichtlichen Mahnverfahren. Der Mahnbescheid wird bei Vorliegen der Voraussetzungen vom zuständige Mahngericht erlassen und dem Schuldner zugestellt.

Mahngerichte

Bei der Antragstellung über Mahnbescheid-Formular.de wird der Mahnbescheid automatisch beim für Sie zuständigen Mahngericht beantragt.

Inhalt des Mahnbescheides

Auf den Mahnbescheid werden seitens des Mahngerichts insbesondere folgende Informationen aufgedruckt:

  • Mahngericht
  • Antrags- und Erlassdatum
  • Geschäftsnummer
  • Name und Anschrift der Parteien
  • Bezeichnung und Höhe der Ansprüche
  • ggf. Zinsen
  • Entstandene Verfahrensgebühren

Die Verfahrenskosten werden von Amts wegen aufgedruckt. Sie dürfen also nicht als gesonderter Posten geltend gemacht werden.

Zustellung an den Schuldner

Der erlassene Mahnbescheid wird dem Schuldner schließlich in Gestalt eines gelben Briefs förmlich per Postzustellungsauftrag zugestellt. Zu den rechtlichen Wirkungen des Mahnbescheid siehe Mahnverfahren.

 
 

Hotline für Fragen zum Mahnverfahren:

030 2178 2176

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr