Der Mahnbescheid ist der erste Schritt im zweistufig aufgebauten gerichtlichen Mahnverfahren. Der Mahnbescheid wird bei Vorliegen der Voraussetzungen vom zuständige Mahngericht erlassen und dem Schuldner zugestellt.
Bei der Antragstellung über Mahnbescheid-Formular.de wird der Mahnbescheid automatisch beim für Sie zuständigen Mahngericht beantragt.
Auf den Mahnbescheid werden seitens des Mahngerichts insbesondere folgende Informationen aufgedruckt:
Die Verfahrenskosten werden von Amts wegen aufgedruckt. Sie dürfen also nicht als gesonderter Posten geltend gemacht werden.
Der erlassene Mahnbescheid wird dem Schuldner schließlich in Gestalt eines gelben Briefs förmlich per Postzustellungsauftrag zugestellt. Zu den rechtlichen Wirkungen des Mahnbescheid siehe Mahnverfahren.
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